Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stromzertifikate GmbH für Übertragungsverträge mit E-Mobilisten („AGB E-Mobilisten“)
§ 1 Geltungsbereich und Zustandekommen des Vertrags
- Diesen AGB liegen die Regelungen zur Treibhausgasminderungsquote sowie zum Handel mit den Erfüllungsoptionen zur Treibhausgasminderungsquote („Quotenhandel“) gemäß den § 37a Absatz 6 BImSchG und §§ 5 ff. der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen – 38. BImSchV (38. BImSchV) in der am 1. Januar 2022 geltenden Fassung zu Grunde.
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Stromzertifikate GmbH („Stromzertifikate“) und Haltern von Elektrofahrzeugen im Sinne von § 2 Absatz 2 der 38. BImSchV („E-Auto“ bzw. „E-Mobilisten“) über die Bestimmung und Berechtigung von Stromzertifikate als Drittem im Sinne von § 37a Absatz 6 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der E-Mobilist nach Eingabe seiner Daten in der entsprechenden Eingabemaske auf der Website von Stromzertifikate die Übermittlung des Formulars an Stromzertifikate bestätigt und Stromzertifikate das Angebot des E-Mobilisten durch Übersendung einer Vertragsbestätigung in Textform angenommen hat.
§ 2 Gegenstand des Vertrags
- Gegenstand des Vertrags ist die Übertragung der Rechte und Pflichten des E-Mobilisten aus dem Quotenhandel auf Stromzertifikate gemäß § 7 Absatz 5 der 38. BImSchV nach Maßgabe der Auftragsbestätigung. Der E-Mobilist bestimmt Stromzertifikate für die Ladestrommengen seines/r Elektromobils/e als Dritten im Sinne des § 37a Absatz 6 BImSchG. Stromzertifikate nimmt die Bestimmung an.
§ 3 Entgelt für die Übertragung
- Der E-Mobilist erhält für jedes von der Auftragsbestätigung erfasste E-Auto von Stromzertifikate ein jährliches Entgelt für die Übertragung seiner Rechte aus dem Quotenhandel nach Maßgabe der Auftragsbestätigung. Die Prämienhöhe unterliegt Schwankungen und wird dem Kunden bei einer Verlängerung zu Anfang des Jahres per Email kommuniziert.
- Die Höhe der Vergütung wird dem Kunden auf der Plattform von Stromzertifikate angezeigt. Maßgeblich ist jeweils die im Zeitpunkt der Aktivierung des Elektrofahrzeugs bzw. der Verlängerung der Aktivierung angezeigte Höhe der Vergütung. Stromzertifikate kann die Höhe der Vergütung jederzeit aktualisieren. Daher kann die Höhe der Vergütung für jedes aktivierte Elektrofahrzeug bzw. jede Verlängerung der Aktivierung unterschiedlich ausfallen.
HINWEIS: Die Bestimmungen über das Entgelt sind ggfs. auf die tatsächlichen Vorgänge und Entgeltoptionen des Auftraggebers anzupassen.
§ 4 Pflichten des E-Mobilisten
- Mit Abschluss dieses Vertrags wird der E-Mobilist Stromzertifikate eine gut lesbare Kopie der aktuellen und ordnungsgemäß ausgefertigten Zulassungsbescheinigung(en) Teil I gemäß der Fahrzeugs-Zulassungsverordnung über die Website von Stromzertifikate zur Verfügung [ HINWEIS: Ggfs. anzupassen ] stellen. Auf Aufforderung von Stromzertifikate wird der E-Mobilist eine neue Kopie übersenden, falls die Kopie unleserlich oder sonst von ungenügender Qualität ist.
- Der E-Mobilist wird in jedem neuen Kalenderjahr Stromzertifikate bis spätestens zum 31. Januar bestätigen, dass er weiterhin Halter des bzw. der in der Auftragsbestätigung genannten E-Autos ist. Stromzertifikate wird den Kunden auf diese Pflicht rechtzeitig in einer gesonderten E-Mail aufmerksam machen. Auf Aufforderung von Stromzertifikate wird der Kunde Stromzertifikate in jedem Kalenderjahr eine jeweils aktuelle Kopie der dann aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I zukommen lassen.
- In dem Fall, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Nachweis über die Quotenerfüllung gegenüber dem Umweltbundesamt oder einer anderen Behörde geändert werden, wird der E-Mobilist Stromzertifikate die erforderlichen Informationen übermitteln, soweit ihm dies zumutbar ist.
§ 5 Exklusivität
- Der E-Mobilist sichert zu, dass er für die Kalenderjahre, für die der Vertrag abgeschlossen wird, noch keine andere Person als Dritten bestimmt und berechtigt hat, an seiner Stelle am Quotenhandel teilzunehmen.
- Teilt das Umweltbundesamt mit, dass für ein Fahrzeug des E-Mobilisten in einem Kalenderjahr bereits eine andere Person als Stromzertifikate als Dritter im Sinne von § 37a Absatz 6 BImSchG bestimmt worden ist, so ist Stromzertifikate berechtigt, die Auszahlung des Entgelts für dieses Kalenderjahr und Fahrzeug zu verweigern. Stromzertifikate wird dem E-Mobilisten das Ergebnis der Prüfung durch das Umweltbundesamt in diesem Fall unverzüglich mitteilen [und eine Bearbeitungsgebühr von 30 € in Rechnung stellen.]
§ 6 Datenschutz
- Zur Erfüllung des zwischen dem E-Mobilisten und Stromzertifikate geschlossenen Vertrags verarbeitet Stromzertifikate die erforderlichen personenbezogenen Daten des E-Mobilisten unter Beachtung der einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Bestimmungen zum Datenschutz.
- Zur Vertragserfüllung setzt Stromzertifikate Dienstleister ein, welche nach den Vorgaben von Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag zur weisungsgebunden Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Auftrag verpflichtet sind.
- Der E-Mobilist stimmt einem Anruf zur Qualitätssicherung und Überprüfung der Auftragsdaten durch die Stromzertifikate GmbH zu.
§ 7 Vertragslaufzeit
- Die Vertragslaufzeit beginnt mit Abschluss des Vertrags und endet zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
- Jede Kündigung bedarf der Textform.
§ 8 Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
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Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Stromzertifikate GmbH, Avenwedder Str. 502, 33335 Gütersloh, +49 (0)521 12005770, widerruf@stromzertifikate.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [URL] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. -
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.Ende der Widerrufsbelehrung
§ 9 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine andere, dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende Vertragsbestimmung zu ersetzen. Das gleiche gilt bei Lücken im Vertrag.
- Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit eine solche Vereinbarung zulässig ist, Berlin.
- Stromzertifikate kann sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.